Versicherung

Versicherung

Wozu eine Brillenversicherung?
Ihre Brille von Optiker Bode ist ein qualitativ hochwertiges Produkt. Auch wenn Sie sorgsam damit umgehen, kann es vorkommen, dass Ihre Brille im Alltag beschädigt wird. Mit einer Optiker Bode Brillenversicherung können Sie diesem Fall völlig gelassen entgegenblicken.


Welche Fälle deckt die Optiker Bode Brillenversicherung ab?
Ihre Brille ist gegen alle Schäden - ob eigen- oder fremdverursacht - versichert. Ebenso ist Ihre Brille im Falle eines Diebstahls versichert. Auch bei Änderung Ihrer Sehstärke (mind. 0,5 Dpt. innerhalb des ersten Jahres) tritt die Versicherung in Kraft.


Welche Fälle sind nicht versichert?
Gebrauchsspuren oder Kratzer, die durch tägliche Nutzung auftreten. Schäden aufgrund unsachgemäßen Transports oder Behandlung.
Mutwillige Beschädigung oder Verlust, z.B. durch Liegenlassen.


Wie viel erhalte ich im Versicherungsfall?
Die Optiker Bode Versicherung übernimmt die Kosten für Reparaturen des zu ersetzenden Teils (Fassung oder Gläser) bis zu einer Höhe von 50% des Kaufpreises im ersten Jahr und 30 % im zweiten Jahr. Die Summe der Reparaturleistungen wird bei einem späteren Totalschaden angerechnet. Bei einem Totalschaden werden Ihnen beim Kauf eines identischen Produktes 50% im ersten Jahr (maximal 500 Euro) und 30% im zweiten Jahr (maximal 300 Euro) des Kaufpreises angerechnet. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen, die durch Optiker Bode durchgeführt werden.


Wie mache ich meinen Anspruch geltend?
Sie wenden sich einfach an die Mitarbeiter in Ihrer Optiker Bode-Filiale. Im Schadensfall bringen Sie Ihre Versicherungsbestätigung und die beschädigte Brille mit. Bei einem Diebstahl benötigen wir das Aktenzeichen der Strafanzeige.

Wann erlischt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz erlischt generell 24 Monate nach Abschluss oder nach Inanspruchnahme bei einem Totalschaden. Sollten Sie die Versicherung bei einer Reparatur in Anspruch nehmen, reduziert sich Ihr Versicherungsschutz um die Reparatursumme. Bei mehrfacher Inanspruchnahme erlischt die Versicherung, wenn die Summe der Reparaturen 50% des Gesamtkaufpreises erreicht.

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